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GEWICHTSBESCHRÄNKUNGEN
Gewichtsbeschränkungen auf Gemeindestraßen

Während der Tauwetterperiode kommt es zum Aufweichen des Straßengrundes. Um Schäden möglichst gering zu halten, sind auf folgenden Gemeindestraßen nach § 43 Abs. 1 lit. b, StVO 1960 i.d.g.F
ab Mittwoch, dem 11. Februar 2026
folgende Gewichtsbeschränkungen vorübergehend zu erlassen:
Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht auf folgenden Straßen:
Gemeindestraße Fölz
Gemeindestraße Sulzgraben
Gemeindestraße Etmißl ab Tennisplatz und Kaufhaus Ziegler
Gemeindestraße Lonschitz (Verbindung Sattler, St. Katharein)
Gemeindestraße Oisching
Gemeindestraße Wiedererweg
Affenthalerstraße, Sankt Ilgen
Gemeindestraße Sankt Ilgen – Bodenbauer
Ausgenommen sind der Autobuslinienverkehr (Schülertransporte), die Fahrzeuge der öffentlichen Müllentsorgung, Fahrzeuge des Milchtransportes, Fahrten für die Versorgung mit Lebens- u. Futtermitteln sowie einzelne, direkte Brennstoffzustellungen an Endverbraucher.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Hinterbergstraße ein ganzjährig gültigens Fahrverbot für Fahrzeuge über 6 Tonnen Gesamtgewicht besteht!!!
Veranstaltungen
Veranstaltungen in der Region
Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen in der Alpenregion Hochschwab!
Öffnungszeiten
Bürgermeistersprechtag:
Do: 17:00 - 19:00
(mit Terminvereinbarung)
In folgenden Angelegenheiten bitten wir Sie um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung:
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Reisepässe
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ID-Austria
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Bauamt
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Standesamt
Mo:
Di:
Mi:
Do:
Fr:
07.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00
07.30 - 12.00
07.30 - 12.00
14.00 - 19.00
07.30 - 13.00

