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News
aus der Gemeinde
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B20

Verkehrsbehinderungen - ÄNDERUNG

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In der Zeit vom 07.04.2025 bis 31.08.2025 kommt es wegen Felssicherungsarbeiten auf der B20 im Bereich km 125,39 und km 125,54 (unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Kapfenberg) zu Verkehrsbeeinträchtigungen.

In diesem Zeitraum wird eine halbseitige Verkehrsfühung mit Ampelregelung eingerichtet! 


ACHTUNG ÄNDERUNG! 

Im Zeitraum vom 14.04.2025 - 17.04.2025 bis 21.00 Uhr ist eine Vollsperrung der B20 aufgrund von Felsräumarbeiten in diesen Bereich erforderlich!

Die Umleitungsstrecke verläuft über die L123 (Pogusch)! Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von unter 6 Tonnen besteht (witterungsabhängig) auch die Möglichkeit die Sattler-Straße (von Etmißl nach St. Katharein) zu benützen!


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GEWICHTSBESCHRÄNKUNGEN

Gewichtsbeschränkungen auf Gemeindestraßen

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Die mit Verordnung vom 25. Februar 2025, GZ: 612-0/2025 erlassene Gewichtsbeschränkung wird mit Dienstag, den 15. April 2025 aufgehoben!


Die Straßenverkehrszeichen laut § 52a/9c StVO 1960 i.d.g.F werden am Montag, den 31. März 2025 entfernt.


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OSTERFEUER - SONNWENDFEUER

Brauchtumsfeuer in Thörl erlaubt!

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Die Entfachung von Osterfeuer und Sonnwendfeuer ist in Thörl unter Einhaltung der Bestimmungen nach der Steiermärkischen Brauchtumsfeuer-Verordnung zulässig.


Brauchtumsfeuer: ein Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, das ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt wird. Als solche Feuer gelten:

a)  Osterfeuer am Karsamstag; das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr

des Karsamstags bis 03 Uhr früh am Ostersonntag zulässig;

b)  Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag fallen, so

ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am

nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig.

Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des

Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich. § 3

Abs. 3 gilt sinngemäß;

c)  Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten,

wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem

Brauchtumshintergrund verweisen können.


Sicherheitsvorkehrungen:

(1) Die Beschickung von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen darf

ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen. Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Brauchtumsfeuers dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern, zB. durch das Bereithalten

geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.

(2) Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine

unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.

(3) Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:

    1. 50 m zu Gebäuden;

    2. 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land-     und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden     Maßnahmen getroffen werden;

    3.  100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht     entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können

    von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der     Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;

    4.   40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.

(4) Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden

kann.

(5) Bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen ist das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen.


-- Es wird empfohlen Brauchtumsfeuer bei der zuständigen

Feuerwehr zu melden! --

national, international
Veranstaltungen
Weitere Veranstaltungen in der Region

Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen in der Alpenregion Hochschwab!

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Kontakt
 

Marktgemeinde Thörl

8621 Thörl, Palbersdorf 73


Tel:      +43 3861 2307
Email: gde@thoerl.gv.at

Öffnungszeiten

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07.30 - 12.00 und 
14.00 - 17.00

07.30 - 12.00

07.30 - 12.00

14.00 - 19.00

07.30 - 13.00

Bürgermeistersprechtag:
Do:  17:00 - 19:00
(mit Terminvereinbarung)
In folgenden Angelegenheiten bitten wir Sie um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung:
  •  Reisepässe
  • ID-Austria
  • Bauamt
  • Standesamt

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