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aus der Gemeinde
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STELLENAUSSCHREIBUNG

Klärfacharbeiter/in

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Der Abwasserverband EInzugsbereich Thörlbach schreibt die Stelle eines/einer

Klärfacharbeiters/Klärfacharbeiterin

mit dem Beschäftigungsausmaß 40 Wochenstunden (Vollzeit) aus.


Ihre Aufgaben sind:

  • Verantworten eines bescheidkonformen, effizienten, wirtschaftlichen, sicheren, fach- und umweltgerechten Betriebes der Kläranlage nach Betriebsanweisung und von der vorgesetzten Stelle vorgegebenen Zielen

  • Überwachen der Betriebseinrichtungen, Durchführen der täglichen Wartung und Beheben von Störungen

  • Ausführen einfacher Reparaturen

  • Ausführen von Laboruntersuchungen

  • Erheben,  Auswerten  und  Interpretieren  der  Betriebs-  und  Analyseergebnisse,  ggf. Ergreifen von Maßnahmen

  • Bewirtschaften der Schlammentsorgung und übriger Abfälle

  • Entscheiden über Maßnahmen bei Betriebsstörungen und außerordentlichen Ereignissen

  • Organisieren und Sicherstellen eines qualifizierten und geplanten Unterhalts der Betriebseinrichtungen, der Gebäude und Außenanlagen

  • Dokumentieren der durchgeführten Tätigkeiten (Betriebsprotokolle etc.)

  • Übernehmen von Bereitschaftsdiensten, gegebenenfalls Schicht- und Wechseldienste in Verbindung mit der Kanalisationsanlage

  • Mitarbeiten im Kanalbetrieb nach Erfordernis des Dienstgebers


Ihr Anforderungsprofil:

  • abgeschlossene einschlägige Facharbeiterausbildung und mehrjährige Berufserfahrung (z.B.: Installateur/in, Elektriker/in, Mechaniker/in, etc.)

  • Bereitschaft zur berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung zum ÖWAV- Klärfacharbeiter/in (diese muss innerhalb von 4 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden)

  • Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift

  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit


Es erwartet Sie:

  • ein kollegiales Umfeld

  • ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet

  • pünktliche Entlohnung sowie ein sicheres Dienstverhältnis


Entlohnung:

  • Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Steierm. Gemeinde  – Vertragsbedienstetengesetzes vom 24. September 1962, LGBl. Nr. 160 i. d. g. F.

  • Das  Mindestgehalt  beträgt  gem.  Entlohnungsschema II  für  Arbeiter,  Gruppe  2 Stufe  1 monatlich  € 2.437,80 brutto. Mehrleistungen  sowie  Schmutz- und  Erschwerniszulagen werden gesondert vergütet


Wir freuen uns 

auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Senden Sie diese bitte inkl. Lebenslauf, Auszug aus dem Strafregister und Zeugnisse bis 31. März 2025 an gde@thoerl.gv.at oder an Palbersdorf 73, 8621 Thörl.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 03862/23 07-216.


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GEWICHTSBESCHRÄNKUNGEN

Gewichtsbeschränkungen auf Gemeindestraßen

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Das am 03.02.2025 verordnetete Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird für nachstehende Bereiche mit Donnerstag, den 06. Februar 2025 aufgehoben!


Die Aufhebung des Fahrverbotes für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht betrifft folgende Straßen:

  • Gemeindestraße Fölz

  • Gemeindestraße Sulzgraben

  • Gemeindestraße Etmißl ab Tennisplatz und Kaufhaus Ziegler

  • Gemeindestraße Lonschitz (Verbindung Sattler, St. Katharein)

  • Gemeindestraße Oisching

  • Gemeindestraße Wiedererweg

  • Affenthalerstraße, Sankt Ilgen

  • Gemeindestraße Sankt Ilgen – Bodenbauer

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INFORMATION

Straßenbeleuchtung

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Leider ist die Straßenbeleuchtung in manchen Ortsteilen aus verschiedenen Gründen (Materialermüdung, Folgen der Überschwemmung, ...) noch immer defekt!

Folgende Abschnitte sind davon betroffen:


  • Zufahrtsstraße zur Volksschule 

  • Teile der Straßenbeleuchtung Apfelhube

  • Siedlung Zöbriach nord

An der Behebung der Schäden wird schon seit einiger Zeit gearbeitet! 

Sollten in weiteren, als in den oben angeführten Bereichen, Störungen bestehen, so bitten wir Sie diese im Gemeindeamt zu melden!

Wir bitten um Ihr Verständnis!


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WAHLEN

Gemeinderatswahl 2025

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Am 23. März 2025 findet gemäß der Ausschreibung die Gemeinderatswahlen in der Steiermark mit Ausnahme von Graz statt. 

Der Stichtag für die Wahl war der 06. Jänner 2025


Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Gemeinderatswahl sind Personen, die am Stichtag (6. Jänner 2025) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben (am Stichtag, 24 Uhr) und spätestens am Wahltag (23. März 2025) das 16. Lebensjahr vollenden.


Personen welche am Wahltag ortsabwesend sind, sich im Ausland befinden oder aus gesundheitlichen Gründen nicht personlich im Wahllokal wählen können, haben ab sofort die Möglichkeit persönlich im Gemeindeamt, schriftlich (E-Mail) oder elektronisch (wahlkartenantrag.at) eine Wahlkarte zu beantragen!


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VOLKSBEGEHREN

Volksbegehren

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Am Montag, dem 31. März 2025 um 08:00 Uhr beginnt die Eintragungsfrist für folgende Volksbegehren:



Sie haben die Möglichkeit diese Volksbegehren online mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur oder zu folgenden Zeiten im Gemeindeamt Thörl zu unterschreiben:

  • Montag, 31. März:          von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Dienstag, 01. April:        von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Mittwoch, 02.April:        von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Donnerstag, 03. April:   von 08:00 - 20:00 Uhr

  • Freitag, 04. April            von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Montag, 07: April:          von 08:00 - 16:00 Uhr


**Verlautbarung**

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AFLENZ BÜRGERALM

Gratisjahreskarte für Kinder

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Kinder und Jugendliche (Jahrgäng 2010 und jünger) erhalten gegen Vorlage eines Meldezettels und eines Fotos bei der Talstation eine 

Jahreskarte für sämtliche Lifte gratis!


Nähere Informationen unter:

Naturerlebnis Bürgeralm Ges.m.b.H & CO KG

Tel.: 03861 / 22518

www.aflenzer-buergeralm.at

office@aflenzer-buergeralm.at


national, international
Veranstaltungen
Weitere Veranstaltungen in der Region

Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen in der Alpenregion Hochschwab!

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Kontakt
 

Marktgemeinde Thörl

8621 Thörl, Palbersdorf 73


Tel:      +43 3861 2307
Email: gde@thoerl.gv.at

Öffnungszeiten

Mo:
 

Di:

Mi:

Do:

Fr:

07.30 - 12.00 und 
14.00 - 17.00

07.30 - 12.00

07.30 - 12.00

14.00 - 19.00

07.30 - 13.00

Bürgermeistersprechtag:
Do:  17:00 - 19:00
(mit Terminvereinbarung)
In folgenden Angelegenheiten bitten wir Sie um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung:
  •  Reisepässe
  • ID-Austria
  • Bauamt
  • Standesamt

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